Die geplante Hochschulreform 2020

 

2020 - Mit der in Bayern geplanten Hochschulreform wird es einen kompletten Systemwandel im Hochschulbereich geben. Dadurch wird zwar die EIgenständigeit und Selbstverwaltung der einzelnen Hochschulen gefördert und staatliche Bürokratie, aber auch Kontrolle abgebaut. Die Ausrichtung ist ganz klar den Prinzipien der modernen Marktwirtschaft und Ökonomisierung folgend.

 

„Ein wesentliches Element dieser Hochschulreform ist die Novellierung des bayerischen Hochschulrechts. Ziel ist eine erhebliche Verschlankung und Deregulierung. Wir wollen größtmögliche Freiheit für und in den Hochschulen. So stärken wir ihre Eigenverantwortung. Wir läuten damit einen deutschlandweit einmaligen Systemwandel ein... Unser Anspruch ist: Talente fördern und Wettbewerb stärken. So wollen wir im internationalen Wettbewerb bestehen.“

(Wissenschaftsminister Bernd Sibler, München)

 

In einer Kabinettssitzung am 20. Oktober 2020 wurde auf Initiative des Wissenschaftsministeriums ein Beschluss zur Einleitung des Reformvorhabens gefasst. Folgende Eckpunkte sollen die Hochschulreform prägen:

 

1. Mehr Wissenstransfer in die Praxis

2. Mehr Freiheit bei der Lehre

3. Mehr Attraktivität im internationalen Wettbewerb

4. Mehr Selbstständigkeit durch neue Organisationsform

5. Volle Freiheit für die Binnenorganisation

6. Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses

 

Was auf den ersten Blick sehr positiv klingt, lässt beim näheren Hinsehen auf die dazu vorgeschlagenen Massnahmen erahnen, dass  die Hochschulen in eine Abhängigkeit von externen Firmen geraten.

Gerade aus dem Bereich des Akademischen Mittelbaus, den Lehrbefugten und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regt sich daher Widerstand. Es steht zu befürchten, dass mit der Neuausrichtung des bayerischen Hochschulrechts auch der Grundsatz von "Freiheit für Forschung und Lehre" in Gefahr gerät.

 

Hierzu wurde ein offner Brief an die bayerische Staatsregierung verfasst - alle Professorinnen und Professoren sind dabei aufgefordert, ihn zu unterzeichnen.

 

Mittlerweile wurde ein Gesetzesentwurf zur Hochschulinnovation veröffentlicht.

 

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