Personalratswahl - Mittwoch 26. Juli 2017
Viel Wahl um nichts ?!
Zur Personalratswahl 2016 wurde eine Wahlvorschlagsliste mit dem Kennwort „simpy the best“ durch den Wahlvorstand nicht zugelassen. Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 7. März 2017 aufgehoben und die Personalratswahl vom 14.06.2016 für den Bereich der Arbeitnehmer für ungültig erklärt und eine Wiederholung der Wahl angeordnet. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die am Tag der letzten Wahl am 14.06.2017 bereits am UKER beschäftigt und wahlberechtigt waren.
Auch wenn Sie diese Liste unter den Wahlvorschlägen für 2017 vermissen sollten, bleibt diese Anordnung bestehen und die PR-Wahl muss am 26.7.2017 wiederholt werden. Deswegen ist es keinesfalls ein Selbstläufer, sondern wir benötigen Ihre Unterstützung auch in diesem Jahr noch einmal, damit wir unser Wahlergebnis von 2016 bestätigen oder sogar verbessern können!
Personalratswahlen für den Arbeitnehmerbereich am UKER auch im Jahr 2017 notwendig
"Die Personalratswahl 2016 am Universitätsklinikum Erlangen muss wiederholt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München heute (7.3.17, Anm. d.Red.) nach einer gut zwanzig Minuten dauernden Verhandlung entschieden.
Die erste richterliche Entscheidung war bereits im September 2016 am Verwaltungsgericht (VG) Ansbach gefallen: Die Richter dort erklärten die Personalratswahl des Uni-Klinikums vom 14.06.2016 in Teilen für ungültig und ordneten für die Gruppe der Arbeitnehmer eine Wiederholungswahl an. Dagegen hatte der neu gewählte Personalrat jetzt am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Beschwerde eingelegt – ohne Erfolg.
Bis zur konstituierenden Sitzung eines neuen Personalrats bleibt der am 14.06.2016 gewählte Personalrat mit allen Rechten und Pflichten im Amt; seine Beschlüsse sind wirksam. Da der VGH allerdings das gleiche Urteil gefällt hat, wie das VG, nämlich dass die Liste im Juni 2016 zu Unrecht nicht zur Wahl zugelassen wurde, muss nach Zustellung des VGH-Urteils zunächst ein neuer Wahlvorstand bestellt werden, der unverzüglich die Teilwiederholungswahl (nur für die Gruppe der Arbeitnehmer) einleitet. Wann die neue Wahl stattfindet und wer konkret wählen darf, steht derzeit noch nicht fest.
Die Hintergründe: Der Wahlvorstand hatte im Frühjahr 2016 einen Wahlvorschlag namens „simply the best“ nicht zur Wahl zugelassen. Der Antrag der betroffenen Kandidaten auf eine einstweilige Verfügung zur Bewilligung ihrer Liste scheiterte zwar vor dem VG Ansbach. Doch das nach dem Urnengang eingeleitete Anfechtungsverfahren wurde drei Monate später vom VG Ansbach positiv beschieden. Dagegen legte wiederum der neu gewählte Personalrat – als formeller Nachfolger des Wahlvorstands – Beschwerde beim VGH in München ein. Das VGH schloss sich aber dem Urteil des VG Ansbach an und erklärte die Personalratswahl 2016 in Teilen für ungültig." (Auszug aus der Information des UK Erlangen)
-> Mitarbeiter-Portal (neues Intranet):
"Nun steht es fest: Personalratswahl 2016 in Teilen ungültig"
Wählen Sie uns, Liste 2 – ÖTV / MB,
für Sie auch 2017 am Besten!
ö-t-v / mb
Telefon: +49 9131 8534174
E-Mail: info@ötv-mb-erlangen.de
Personalräte am UKER
Wir sind auch 2023
für Sie da !
Besucht uns auch unter
Seitenaufrufe