Personalratswahl - Mittwoch 26. Juli 2017

                                  Viel Wahl um nichts ?!

 

Zur Personalratswahl 2016 wurde eine Wahlvorschlagsliste mit dem Kennwort „simpy the best“ durch den Wahlvorstand nicht zugelassen. Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 7. März 2017 aufgehoben und die Personalratswahl vom 14.06.2016 für den Bereich der Arbeitnehmer für ungültig erklärt und eine Wiederholung der Wahl angeordnet. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die am Tag der letzten Wahl am 14.06.2017 bereits am UKER beschäftigt und wahlberechtigt waren.

 

Auch wenn Sie diese Liste unter den Wahlvorschlägen für 2017 vermissen sollten, bleibt diese Anordnung bestehen und die PR-Wahl muss am 26.7.2017 wiederholt werden. Deswegen ist es keinesfalls ein Selbstläufer, sondern wir benötigen Ihre Unterstützung auch in diesem Jahr noch einmal, damit wir unser Wahlergebnis von 2016 bestätigen oder sogar verbessern können!

"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Liste ÖTV/MB,
 
wie Sie sicherlich bereits bemerkt haben, sind die offiziellen Listen der zur Wahl stehenden Kandidaten, die zur Teil-Wiederholungswahl zum Personalrat 2017 vom Wahlvorstand zugelassen worden sind, ausgehängt und somit veröffentlicht.
Wer genauer hingesehen hat, hat wohl auch bemerkt, dass die Wahlliste „Simply the best“ erneut (wie bereits zur Wahl 2016) nicht aufgeführt ist und somit nicht zur Wahl steht.
 
Wie konnte das passieren?
 
Diese Frage stellt sich wohl jeder, der die vergangenen 12 Monate über das Trommeln der Ehnes-Liste mitverfolgt hat (Flugblätter und Internetauftritte), und nun ist die Überraschung ist perfekt!
 
Nachdem der Wahlvorstand die gültigen Wahlvorschläge bekanntgemacht hat, ist klar, die Liste „Simply the best“ ist nicht dabei! Daneben taucht auch Herr Ehnes auf keiner weiteren zugelassenen Vorschlagsliste auf.
 
Was ist da los, wie konnte das passieren? Das fragen sich jetzt wahrscheinlich sehr viele von Ihnen. Ich auch!!! Allerdings gibt der Wahlvorstand keinerlei Informationen heraus (was er auch nicht darf und das ist gut so), so dass ich, wie alle übrigen Wahlberechtigten auch, nur spekulieren kann.
 
Auf der Homepage von „Simply the best“ lässt Herr Ehnes verlauten, dass er am 16.06.2017 einen Wahlvorschlag eingereicht hat, den der Wahlvorstand am 20.06.2017 zurückgewiesen hat.
 
Der Wahlvorstand ist in seinen Entscheidungen an die gesetzlichen Regelungen gebunden, die die Wahlordnung vorgibt. Warum der Wahlvorschlag zurückgewiesen wurde, darüber verliert Herr Ehnes kein Wort. Was auch immer der Grund gewesen sein mag, als Ergebnis steht fest, dass Herr Ehnes keinen gültigen Wahlvorschlag innerhalb der gesetzlich geregelten Frist eingereicht hat und somit nicht zur Wahl steht. Er konfabuliert noch darüber, ob er den Rechtsweg beschreiten wird, was sein gutes Recht wäre.
 
Für uns als ÖTV/MB ändert sich dadurch nichts, wir machen einen engagierten, fairen Wahlkampf, in dem wir auf unsere Stärken und Erfolge hinweisen und darlegen, was wir noch umsetzen wollen und mit Ihrer Unterstützumg auch erreichen können.
 
Der Wahltag (letzter Tag der Stimmabgabe) ist auf den 26. Juli 2017 festgesetzt und ab 15:01 Uhr wird die Wahl ausgezählt (das ist öffentlich). Voraussichtlich ab Mitte kommender Woche werden die Briefwahlunterlagen zugesendet. Wir werden demnächst noch einen Wahlwerbungsflyer verteilen.
 
Eine schöne Woche und eine gute Zeit bis zur Wahl - Gemeinsam werden wir hoffentlich wieder eine Mehrheit im PR schaffen!
 
wünscht
Ihr / Euer Thomas Frauenhofer
 
Vorsitzender des Personalrats
Gruppensprecher der Arbeitnehmer
Listenführer ötv-mb"

 

 

Personalratswahlen für den Arbeitnehmerbereich am UKER auch im Jahr 2017 notwendig

"Die Personalratswahl 2016 am Universitätsklinikum Erlangen muss wiederholt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München heute (7.3.17, Anm. d.Red.) nach einer gut zwanzig Minuten dauernden Verhandlung entschieden.

 

Die erste richterliche Entscheidung war bereits im September 2016 am Verwaltungsgericht (VG) Ansbach gefallen: Die Richter dort erklärten die Personalratswahl des Uni-Klinikums vom 14.06.2016 in Teilen für ungültig und ordneten für die Gruppe der Arbeitnehmer eine Wiederholungswahl an. Dagegen hatte der neu gewählte Personalrat jetzt am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Beschwerde eingelegt – ohne Erfolg.

Bis zur konstituierenden Sitzung eines neuen Personalrats bleibt der am 14.06.2016 gewählte Personalrat mit allen Rechten und Pflichten im Amt; seine Beschlüsse sind wirksam. Da der VGH allerdings das gleiche Urteil gefällt hat, wie das VG, nämlich dass die Liste im Juni 2016 zu Unrecht nicht zur Wahl zugelassen wurde, muss nach Zustellung des VGH-Urteils zunächst ein neuer Wahlvorstand bestellt werden, der unverzüglich die Teilwiederholungswahl (nur für die Gruppe der Arbeitnehmer) einleitet. Wann die neue Wahl stattfindet und wer konkret wählen darf, steht derzeit noch nicht fest.

Die Hintergründe: Der Wahlvorstand hatte im Frühjahr 2016 einen Wahlvorschlag namens „simply the best“ nicht zur Wahl zugelassen. Der Antrag der betroffenen Kandidaten auf eine einstweilige Verfügung zur Bewilligung ihrer Liste scheiterte zwar vor dem VG Ansbach. Doch das nach dem Urnengang eingeleitete Anfechtungsverfahren wurde drei Monate später vom VG Ansbach positiv beschieden. Dagegen legte wiederum der neu gewählte Personalrat – als formeller Nachfolger des Wahlvorstands – Beschwerde beim VGH in München ein. Das VGH schloss sich aber dem Urteil des VG Ansbach an und erklärte die Personalratswahl 2016 in Teilen für ungültig." (Auszug aus der Information des UK Erlangen)

 

-> Mitarbeiter-Portal (neues Intranet):

"Nun steht es fest: Personalratswahl 2016 in Teilen ungültig"

 

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