Beihilfe für Mitarbeiter des UKER bei Zahnbehandlung und Heilpraktikerleistungen
Nach Auskunft des Lff möchten wir auf folgende bestehende Unterstützung seitens des UKER hinweisen:
MitarbeiterInnen, die vor dem 1.1.2001 am UKER angestellt wurden, stehe weiterhin eine Beihilfe zur Zahnbehandlung zu. Dabei sei es egal, wo diese stattgefunden habe. Ebenso gälte dies für Heilpraktiker-Leistungen. Die Beihilfe werde zu Material und Laborkosten gewährt und es werden Rechnungen bis zu einem Jahr zurück erstattet!
Als gesetzlich Versicherte/r bekomme man eine Unterstützung von 50 % zu Eigenanteilen von Zahnersatz- und auch zu Heilpraktiker-Leistungen, die nicht von der gKV übernommen werden.
Das Berechnungsverfahren sei individuell, notwendiger Weise dafür vorzulegen sind die Rechnung (des Zahnarztes oder Heilpraktikers) und ein Heil- und Kostenplan der Krankenkasse. MitarbeiterInnen mit einem Tz-Vertrag bekämen einen der Az endsprechend anteiligen Betrag.
Beihilfe bei 100 % - Vollzeitbeschäftigten
Rechnungsbetrag abzgl. Anteile der gesetzl. Krankenkassenleistung incl. 30 % Bonus für regelmäßigen ZA-Besuch ergibt den Beihilfe fähigen Betrag
Beispiel:
Rechnung 1000 €
gKV 500 €
Eigenanteil 500 €
davon 50 % 250 € Unterstützung.
Ansprechpartnerin in Ansbach bei der Beihilfestelle
Frau Anwander
Tel: 0981-888-5712
Quelle: Recherche im Juli 2015 bei der Abrechnungsstelle in Ansbach.
ö-t-v / mb
Telefon: +49 9131 8534174
E-Mail: info@ötv-mb-erlangen.de
Personalräte am UKER
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