Beihilfe für Mitarbeiter des UKER bei Zahnbehandlung und Heilpraktikerleistungen

 

Nach Auskunft des Lff möchten wir auf folgende bestehende Unterstützung seitens des UKER hinweisen:

 

MitarbeiterInnen, die vor dem 1.1.2001 am UKER angestellt wurden, stehe weiterhin eine Beihilfe zur Zahnbehandlung zu. Dabei sei es egal, wo diese stattgefunden habe. Ebenso gälte dies für Heilpraktiker-Leistungen. Die Beihilfe werde zu Material und Laborkosten gewährt und es werden Rechnungen bis zu einem Jahr zurück erstattet!

 

Als gesetzlich Versicherte/r bekomme man eine Unterstützung von 50 % zu Eigenanteilen von Zahnersatz- und auch zu Heilpraktiker-Leistungen, die nicht von der gKV übernommen werden.

 

Das Berechnungsverfahren sei individuell, notwendiger Weise dafür vorzulegen sind die Rechnung (des Zahnarztes oder Heilpraktikers) und ein Heil- und Kostenplan der Krankenkasse. MitarbeiterInnen mit einem Tz-Vertrag bekämen einen der Az endsprechend anteiligen Betrag.

 

Beihilfe bei 100 % - Vollzeitbeschäftigten

Rechnungsbetrag  abzgl. Anteile der gesetzl. Krankenkassenleistung incl. 30 % Bonus für regelmäßigen ZA-Besuch ergibt den Beihilfe fähigen Betrag

 

Beispiel:

Rechnung                     1000 €

gKV                               500 €

Eigenanteil                     500 €

davon 50 %                   250 € Unterstützung.

 

Ansprechpartnerin in Ansbach bei der Beihilfestelle

Frau Anwander

Tel: 0981-888-5712

 

Quelle: Recherche im Juli 2015 bei der Abrechnungsstelle in Ansbach.

ö-t-v / mb

Telefon: +49 9131 8534174

E-Mail: info@ötv-mb-erlangen.de

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