Und täglich grüßt die Stempeluhr

Eigentlich ist es ja ganz einfach. Was sollte denn auch so schwer daran sein, die Arbeitszeit zu erfassen? Also, bei Dienstbeginn die „Kommt-Taste“ zu drücken, dann die „Pause-Anfang/Pause-Ende-Taste“ und bei Dienstschluss die „Geht-Taste“ zu betätigen. Oder wenn man mal das Stempeln vergessen hat, die Korrektur über HCM oder einen Meldebogen vorzunehmen? Eigentlich nichts und trotzdem gibt es immer wieder arbeitsrechtliche Probleme.

 

Jede Kollegin/jeder Kollege sollte sich darüber im Klaren sein, nicht korrekte Arbeitszeiterfassung gilt als Arbeitszeitbetrug. Und bei Arbeitszeitbetrug versteht die Dienststelle überhaupt keinen Spaß. Die Erfahrung hat gezeigt, dass bei krassen Fällen die außerordentliche (fristlose) Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt, mit viel Glück (sofern man von Glück sprechen kann) wird ein Auflösungsvertrag angeboten.

 

Wobei mit „nicht korrekter Arbeitszeiterfassung“ nicht die einmalige, irrtümliche Verwendung einer falschen Taste (z.B. Arzt-Anfang statt Pause-Anfang) gemeint ist. Da muss schon etwas Schwerwiegendes passieren, also z.B. das Verlassen des Arbeitsplatzes ohne „Geht-Buchung“ und  das nachträgliche Korrigieren mit einer falschen Zeitangabe. Das wäre dann der Fall, wenn jemand beispielsweise den Dienst um 15.45 Uhr beendet ohne „Geht-Buchung“ und am nächsten Tag als Dienstende (entweder über HCM oder einen Korrekturbogen) dann 16.30 Uhr angibt. Wird man vom Vorgesetzten darauf angesprochen, weil dieser gesehen hat, wie der Mitarbeiter schon um 15.45 Uhr „gegangen“ ist, und nicht erst um 16.30 Uhr, hat man ein Problem.


Die Erklärung, „ich habe mich in der Zeit geirrt, stimmt, es war 15.45 Uhr“, wird aller Wahrscheinlichkeit nach dann akzeptiert, wenn die Zeiterfassung bislang eigentlich immer korrekt war und es sich um einen einmaligen Vorfall handelt.

        
Kann die Dienststelle dagegen mehrere solcher falscher Zeitkorrekturen nachweisen, ist von Arbeitszeitbetrug auszugehen, mit allen Konsequenzen.

 

Probleme gibt es vor allem aber und immer wieder beim Stempeln von Pause-Anfang und Pause-Ende. Mache ich als Mitarbeiter nicht länger als 30 Minuten Pause und bleibe an meinem Arbeitsplatz, dann muss ich die Pause nicht stempeln! Wobei ich ja auch einen Pausenraum/Sozialraum aufsuchen darf, wenn dieser im gleichen Dienstgebäude ist (und die Pause nicht länger als 30 Minuten dauert) und nicht stempeln muss. Gehe ich aber in eine Cafeteria, die sich im gleichen Dienstgebäude befindet (vielleicht noch näher an meinem Arbeitsplatz liegt als der Pausenraum) und mache auch nicht länger als 30 Minuten Pause, dann muss ich stempeln. Tue ich das nicht, habe ich gegen meine Pflicht zur korrekten Arbeitszeiterfassung verstoßen und setze mich dem Vorwurf des möglichen Arbeitszeitbetrugs aus.

 

Es gilt der Grundsatz: wer in der Pause das Dienstgebäude ohne die „Pause-Anfang-Buchung“ verlässt, verstößt gegen arbeitsvertragliche Pflichten und riskiert entsprechende arbeitsrechtliche Maßnahmen. Wir raten deshalb dringend dazu, Pause-Anfang und Pause-Ende immer mit dem Zeiterfassungssystem zu dokumentieren. Arbeitsrechtliche Maßnahmen, weil jemand korrekt „gestempelt“ hat, sind bislang jedenfalls nicht bekannt geworden.

 

Wer Fragen hat, kann sich gerne an uns wenden – wir helfen weiter, so gut wir können.

 

 

ö-t-v / mb

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