Informationen zur Rufbereitschaft
Wegezeit
Im Arbeitnehmerbereich werden für den Einsatz während des Rufbereitschaft die tatsächlich be-nötigten Wegezeiten für Hin- und Rückfahrt angerechnet. Diese individuellen Wegezeiten werden hinterlegt
und können bei Abweichungen im Einzelfall je Einsatz gemeldet werden. Jeder Einsatz ist einzeln zu bewerten.
Wird der Mitarbeiter während der Rückfahrt erneut zu einem Einsatz gerufen, wird die hinterlegte Wegezeit entsprechend gekürzt. Nimmt der Mitarbeiter nach dem Einsatz in der Rufbereitschaft
unmittelbar die Tätigkeit im Regeldienst oder Bereitschaftsdienst auf, entfällt die Wegezeit für die Rückfahrt.
Im Gegensatz dazu werden nach Beamtenrecht die Wegezeiten nicht angerechnet.
Zeitbuchungen
Die Einsatzzeiten sind (am UKER) in allen Fällen mit Kommt- und Geht-Buchung zu erfassen. Ist ein elektronischer Dienstplan vorhanden, muss die Rufbereitschaft dort hinterlegt sein. Falls dies nicht
der Fall ist, ist nach der GEHT-Buchung des vorherigen Dienstes durch eine Signalbuchung (Taste R) anzuzeigen, dass eine Rufbereitschaft folgt.
ö-t-v / mb
Telefon: +49 9131 8534174
E-Mail: info@ötv-mb-erlangen.de
Personalräte am UKER
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